Bitte lesen Sie auf unserer Homepage dazu unter der Rubrik "Unsere Schule - Schulspeisung" die Neuerungen.
September 2022/ Februar 2023
Eine Leistung ein Honorar in Höhe von 20,00 Euro für jede geleistete Stunde. Eine Stunde entspricht 45 Minuten.
Als Maßnahmen kommen insbesondere in Betracht:
• Außerunterrichtliche Angebote (AG) mit sportlicher, kultureller, ökologischer oder sozialer Zielsetzung
• Zeitlich begrenzte Projekte oder Veranstaltungen, die nicht zum Unterricht nach Stundentafel gehören (z. B. Einsatz von Sportlerinnen/Sportlern oder Künstlerinnen/Künstlern)
• Einsatz von externen Experten im Unterricht als Unterstützung bei der Vermittlungvon Unterrichtsinhalten aufgrund besonderer Fachkenntnisse und Qualifikationen, auch im Rahmen von Maßnahmen des Lernens am anderen Ort
• Lehrkräfte entlastende Tätigkeiten bei Begabungs- und Begabtenförderung (z. B. Mitwirkung und Organisation von Schülerwettbewerben und Durchführung von zusätzlichen Förderungen wie Camp Christes)
• Lehrkräfte unterstützende Tätigkeiten bei Medienbildung und Digitalisierung (z. B. Unterstützung bei der Entwicklung eines schulischen Medienkonzepts, Beratungsleistungen für den Einsatz digitaler Anwendungen im Unterricht, Unterstützung bei der Erstellung von digitalen Anwendungen für den außerunterrichtlichen Bereich)
• Sonstige Angebote im Nachmittagsbereich (z. B. Hausaufgabenbetreuung, Bastel-, Sport- und Spielangebote)
Als Auftragnehmerin oder Auftragnehmer kommen insbesondere in Betracht:
• Lehrkräfte im Ruhestand
• Lehrkräfte ohne Anstellung beim Freistaat Thüringen
• Lehramtsstudierende mit Erstem Staatsexamen bis zur Einstellung als Lehramtsanwärterin oder Lehramtsanwärter
• Personen mit therapeutischen Berufsabschlüssen
• Personen mit sozialpädagogischen Berufsabschlüssen
• Personen mit Qualifikationen im sportlichen Bereich wie Übungsleiter oder Trainer
• Personen, die im Besitz der Jugendleitercard oder Übungsleitercard sind
• Personen mit sonstigen pädagogischen Qualifikationen (z.B. Erzieherinnen und Erzieher aus Kindertagesstätten, Lehramtsstudierende fortgeschrittener Semester, Dozenten an Musikschulen, Diplompsychologen)
• Personen mit sonstigen Qualifikationen und Fachkenntnissen (z. B. aus Wirtschaft und Hochschulen, Gesundheit, Technik, Digitalisierung, Umwelt und Nachhaltigkeit)
• Kooperationspartner (Vereine, Musik- oder Kunstschulen in öffentlicher oder privater Trägerschaft, bei denen geeignete Personen ehrenamtlich oder in einem Beschäftigungsverhältnis tätig sind)
• ausländische Fremdsprachenassistenzkräfte und ausländische Ortslehrkräfte außerhalb ihrer schulischen Aufgaben laut Stipendienvertrag
Neuerungen und Hinweise für den Schulbetrieb